Anmerkungen zur VdH Broschüre

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der von Ihnen herausgegebenen Broschüre

" Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden "

möchte ich Ihnen meine Anmerkungen zur Kenntnis geben.

Als Unterpunkt der Broschüre ist ein

" Gutachten zur Verwendung von Elektroreizgeräten bei der Ausbildung von Hunden aus u.a. ethologischer Sicht " aufgeführt.

Aus meinem Verständnis heraus hat ein Gutachten zunächst einmal objektiv, sachlich und fachlich nachvollziehbar zu sein und sollte These, Antithese und Synthese beinhalten.

Das vorliegenden Gutachten von Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen entbehrt aus meiner Sicht jeglicher Objektivität, Sachlichkeit und Fachlichkeit.

Es ist vielmehr tendenziös und in Bezug auf E – Geräte unsachlich und unqualifiziert.

Es drängt sich mir die Frage auf, ob nicht die eigentliche Tendenz der Fragestellung lautete:

" Wie begründe ich das E - Gerät als Verstoß gegen das bestehende TschG ? "

Diese Tendenz zu einer solchen Aussageführung wird nach mehrmaligem Lesen der Broschüre bestärkt.

Kann ich den negativen geschilderten Fällen von Frau Dr. Feddersen-Petersen noch zustimmen, daß hier eine unsachgemäße und nicht akzeptable Handhabung des E – Gerätes vorliegt, finde ich es jedoch zu einfach, daraus eine Verallgemeinerung abzuleiten.

Wenn sämtliche Beispiele, die das E - Gerät betreffen, nur aus negativen Aspekten bestehen und anschließend ein so dilettantischer Selbstversuch an Hunden unter dem Deckmantel der Wissenschaft durchgeführt wird, so finde ich das sehr bedenklich und der sogenannte Gutachter qualifiziert sich damit fachlich selber ab und stellt auch seine Objektivität und Sachlichkeit in Frage.

Hier schließt sich nun die Frage nach der fachlichen Kompetenz an.

Hat Frau Dr. Feddersen-Petersen jemals einen Hund ausgebildet?

Hat sich Frau Dr. Feddersen-Petersen jemals über eine sachgerechte Anwendungsweise der E – Geräte bei Ausbildern oder in Seminaren praktisch informiert, oder urteilt Frau Dr. Feddersen-Petersen nur von der theoretischen Warte?

Dazu noch, wer als Gutachter nur ein Gerät verwendet, bzw. beschreibt, welches schon von der Bauart auch in der untersten Impulsstärke als nicht gerade schwach anzusehen ist und unbedingt, wie bei anderen Geräten auch, einer grundlegenden Vorausbildung bedarf.

Auch aus dieser Sicht ist das Gutachten aus meiner Sicht nicht objektiv, zweifelhaft und verstärkt die von mir Eingangs aufgeworfenen Frage.

Wer in der aufgeführten Art und Weise wie Frau Dr. Feddersen-Petersen mit dem E – Gerät hantiert, verfügt nach meinem Verständnis bei der Anwendung über keine Sachkunde oder will zu einem bestimmten Endergebnis kommen.

Hatte Frau Dr. Feddersen-Petersen für die eigene " Versuchsanordnung " eigentlich eine Tierversuchsgenehmigung ?

Nach eigenem Bekunden war der Versuch ja tierschutzrelevant.

Ferner schließt sich hier für mich die Frage an, wie jemand qualifiziert über ein derzeit so sensibles Thema gutachterlich tätig sein kann, der über scheinbar keinerlei Ausbildungsqualifikation verfügt.

Unstrittig ist sicherlich, daß mit dem E – Gerät Mißbrauch betrieben werden kann.

Jedoch kann dieser Umstand grundsätzlich auch auf alle anderen Ausbildungsmethoden zutreffen.

Ich denke es ist kein Geheimnis, daß erfolgreiche Teilnehmer an großen Verbandsprüfungen mit dem E – Gerät arbeiten und den Leistungsstand der deutschen Hundeausbildung weltweit positiv vertreten. Dabei ist, wie oftmals irrtümlich aus Unkenntnis heraus geurteilt wird, die Nutzung nicht erkennbar.

Die von Frau Dr. Feddersen-Petersen aufgeführten wissenschaftlichen Lerntheorien, die in der Hauptsache aus Verweisen auf andere Arbeiten herrühren, waren eine willkommene Abwechslung, obgleich ich aus meiner Erfahrung heraus sehe, daß in vielen Vereinen bereits über die instrumentelle Konditionierung gearbeitet wird. Allerdings möchte ich anmerken, daß die Lerntheorie in der Praxis bei komplexen Lernsituationen gerade bei Reiz/Triebsituationen von Gebrauchshunden ihre Bewährung finden muß. Dieses eben auch dann, wenn der Hund selbständig und auf Entfernung zum Hundetrainer arbeiten soll, denn diverse Triebhaftigkeiten lassen sich, nach meiner Erfahrung, eben nicht nur über das einfache Nichtbelohnen negativer Verhaltensweisen sicher und verläßlich kontrollieren, bzw. korrigieren.

Die Vergleiche mit Blindenführhunden als gutes Beispiel für die Lerngesetze und anschl. als Indiz gegen das E – Gerät zu benutzen, halte ich für geradezu lächerlich. Diese Hunde sollen ja wohl gewisse Triebhaftigkeiten eben nicht haben.

Zynisch stelle ich einmal in den Raum, daß Frau Dr. Feddersen-Petersen mit Ihrem exzellenten Wissen über die Lernvorgänge des Hundes, einen prima Hundetrainer abgeben müßte und Ihr der Beweis dazu sicher dann unter unseren " Bedingungen " nicht schwerfallen dürfte.

Jedoch unterstelle ich hier einmal weiter die allgemein bekannte Tatsache mit der " Theorie und Praxis ".

Ich gebe zu, daß dieser vorstehend genannte Ansatz etwas platt dargestellt ist. Aber es war mir ein Bedürfnis, dieses einmal kundzutun.

Die Anwendung des E –Gerätes nur unter ganz engen Grenzen und nur als Ultima Ratio zuzulassen, halte ich aus meiner Erfahrung heraus ebenfalls für falsch.

Es leuchtet mir dabei nicht ein, dieses Hilfsmittel erst dann einzusetzen, wenn alle anderen Anwendungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, obwohl ich von dem Vorteil überzeugt und der Erfolg schneller, sicherer und vor allem tiergerechter erreicht werden kann, denn selbst Frau Dr. Feddersen-Petersen stellt fest, daß ein Umlernprozeß immer schwieriger zu vollziehen ist.

Wieviel Umlernen muß ich denn probieren, um zu dem Punkt zu gelangen, daß E – Gerät einzusetzen?

Die " Endanwendung " des E – Gerätes mit einem evtl. dann notwendigem hohen Belastungspotential, ist oftmals durch den frühzeitigen Einsatz mit geringerem Belastungspotential zu verhindern und dient somit auch dem Tierschutz.

Wer den Einsatz des E –Gerätes generell nur mit Gewalt / Zwang und Strafe in Zusammenhang bringt, hat nichts verstanden, oder hat sich in der Materie nicht ausreichend sachkundig gemacht; ferner nicht, wer das Gerät zur Erziehung und / oder Grundausbildung einsetzt. Jedenfalls entsteht bei mir der Eindruck, daß Frau Dr. Feddersen-Petersen immer in diesem negativen Zusammenhang schreibt und denkt!?

Den verantwortungsbewußten Hundlern ist klar, daß vor dem evtl. Einsatz des

E - Gerätes beim Hund ein Lehr- und Lernvorgang vorausgegangen ist und soweit abgeschlossen wurde.

Allerdings hat Frau Dr. Feddersen-Petersen ja bereits des öfteren ihren Standpunkt zum Hundesport deutlich gemacht; wobei mir der Begriff Hundesport ehrlich gesagt, auch mißfällt und zu allgemein gehalten ist. Die Verbindung zum Sportgerät kann dadurch zu schnell hergestellt werden. Ich denke Gebrauchshundausbildung ist für den Bereich, der auch den Schutzdienst umfaßt, treffender.

Für mich als Gebrauchshundler stellt sich vielmehr die Frage nach den vermeintlichen Ängsten der Hunde.

Hat hier die Zucht nach sicheren, selbstbewußten Hunden versagt?

Zumindest die Zucht von solchen Gebrauchshunden?

Hat auch hier der VdH versagt?

Kann ich noch nachvollziehen, daß für bestimmte Rassen und für bestimmte " Nutzer " ein bestimmtes Anforderungsprofil ausreicht, so muß ich leider feststellen, daß im Bereich der Gebrauchshunde m. E. eine zunehmende psychische Verweichlichung eintritt. Dies dokumentiert sich oftmals darin, daß Hunde immer seltener in der Lage sind, eine tatsächliche Bedrohung nervlich unbeschadet zu überstehen, geschweige denn ihr selbstbewußt entgegenzutreten.

Verständnis habe ich für den Bereich der kleineren " Haushundrassen ", die hauptsächlich problemlos die einfache Grundausbildung absolvieren können.

Für diesen Bereich ist der Einsatz des E – Gerätes sicherlich zu hinterfragen, wobei auch hier das E – Gerät u. U. dienlich sein könnte.

Das E – Gerät allein ist niemals schädlich. Erst in der Hand des Menschen mit mißbräuchlicher Nutzungstendenz wird es, wie jedes andere Mittel auch, zum Problem.

Würden die Verbände offener und konstruktiver damit umgehen, würde dem try and error und somit vielen doppelten Fehlern der Nährboden entzogen.

Aufklären statt Verteufeln ist für mich der Schlüssel.

Ich kenne keinen Hundler, der seinen Hund vorsätzlich Tierschutzrelevant behandeln will.

In unseren heutigen Zeit, wo Diskussionen darüber geführt werden ob ein Wahlrecht bereits für 16-jährige eingeführt werden sollte, 18-jährige voll geschäftsfähig sind, heiraten, Kinder in die Welt setzen; also Verantwortung übernehmen, da wird hier die Nutzung eines Gerätes verteufelt. Wer Autofahren erlernen kann, mit all seinen Problemen, der sollte auch beschult werden können, um mit einem E - Gerät sach- und fachgerecht umgehen zu können.

Durch Verbote erreicht man i. d. R. weniger als durch Aufklärung.

Allein die Chance, durch eine offenere Handhabung die Anwendung kontrollierbar und überprüfbar zu machen und somit dem Mißbrauch entgegen zu arbeiten, darf man nicht durch sinnlose Verbote torpedieren.

Tierschutz ist ein schützenswertes Gut, wie viele andere Rechtsgüter auch.

Jedoch enden die Grenzen dort, wo andere Rechtsgüter tangiert werden und es muß eine Rechtsgüterabwegung stattfinden. Dabei steht der Schutz des Menschen übergeordnet.

Da es für mich utopisch ist, daß wir einmal eine Welt von " funktionierenden " Hunden haben werden, ist der E – Geräte Einsatz sinnvoll, auch unter dem Aspekt Hunde vor dem Einschläfern dadurch bewahren zu können, oder den Menschen vor Schaden durch den Hund zu schützen.

Aus meiner Sicht werden eben bei sachkundiger Handhabung die Tatbestandsmerkmale des TschG in keiner Weise tangiert.

Wenn die vorliegende Broschüre inhaltlich auch die Meinung des VdH widerspiegelt, so hieße dies für mich, daß der VdH über wenig Qualifikation und Sachkunde auf diesem Gebiet verfügen würde und somit als Ansprechpartner für eine evtl. in Frage kommende Sachkundenachweisregelung aus meiner Sicht nicht in Frage käme.

In der Hoffnung, daß ich mich irre...

Mit freundlichem Gruß

 

 Uwe Junker