Ein Hoch auf unsere Zuchtauslese!

Um überhaupt in die Nähe einer züchterischen Qualifikation mit einem Rüden zu gelangen, ist es ja bekanntlich u.a. notwendig, mindestens die SchH1 zu bestehen.

Dabei ist es insbesondere in der Abteilung C unabdingbar, daß der geprüfte Hund auf jeden Fall abläßt. Geht dieser Hund, nachdem weitere Zuchtqualifikationen erfüllt worden sind, nun zur Körung, um zur Zucht besonders herausgestellt zu werden, so ist die oben genannte Voraussetzung in der Abteilung C plötzlich nicht mehr so wichtig.

Es kommt sogar noch schlimmer: der Hund braucht plötzlich den Ärmel überhaupt nicht mehr herzugeben, bzw. der Helfer hat die Aufgabe, dem Hund den Ärmel zu geben und dies in den beiden Beißphasen.

Ihr glaubt, daß ich phantasiere? Nein, ganz und gar nicht! So ist dies tatsächlich während einer Herbstkörung geschehen.

Dort mußte der Helfer zweimal dem Hund den Ärmel schenken und der Hund bestand die Ankörung!

Ein Blick in die Körordnung zeigt, daß diese Arbeitsweise bei der Körung im Gegensatz zur Schutzhundprüfung nicht konkret geregelt ist.

Schade eigentlich!!!!