Gutachten zur Verwendung von Elektroreizgeräten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse habe ich die Broschüre "Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden" gelesen.
Leider handelt es sich um ein rein polemisches Werk, welches vom Ansatz die Zielsetzung Verbot des E - Gerätes verfolgt. Zudem läßt es die Fachkompetenz zur Beurteilung der Methodik und Wirkungsweise vermissen.
Beim Gutachten des Herrn Prof.Dr.Teutsch, ist das Elektroreizgerät noch ersetzbar mit jedweder Art von tierquälerischen Maßnahmen und unter diesem Aspekt schlüssig. Jedoch ist klar erkennbar, daß der Mann von falschen Voraussetzungen ausgeht und den tatsächlichen Einsatz des Gerätes nur vom Hören-Sagen kennt.
Das Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen, als Sammlung lerntheoretischer Zitate, interpretiert Ausbildungsmaßnahmen auf der Basis der bestehenden Lerngesetze aus Unkenntnis der praktischen Arbeit völlig falsch.
Auch dem Schutzhundsportler ist die Methodik der operanten Konditionierung geläufig, welches bei der Arbeit mit Futter und Beutespiel umgesetzt wird. Die operante Konditionierung beinhaltet aber auch den Einsatz aversiver Reize.
Man gewinnt den Eindruck, daß Frau Dr. Feddersen-Petersen durch die vorgestellte Thematik neue Argumentationen für ihre grundsätzliche Abneigung gegen den Schutzhundsport gesammelt hat.
Zitat von Dr. Dorit Feddersen-Petersen:
Auch würde ich bei einem Schäferhund oder Rottweiler in Privathand bei der Ausbildung auf die sog. Arbeit am Mann, also das Stellen und Verbellen und das Angreifen von Menschen, verzichten. Schutzhunde, die für Polizei und Zoll Arbeit verrichten, müssen in dieser Weise ausgebildet sein, Privathunde mit guter Bindung an ihren Menschen "beschützen" diesen in der Regel auch so. Meiner Meinung nach wird bei den von vornherein schon wehrhaften Hunden durch die entsprechende Ausbildung der Bereich des Aggressionsverhaltens schlicht zu sehr betont, zu sehr geübt. "Der Hund macht im Verlaufe der Ausbildung zum Schutzdienst die Erfahrung, daß aggressives Verhalten gegen Scheintäter belohnt wird. Diese Belohnung besteht zum einen darin, daß er gelobt wird, zum andern, daß er bei Kampfhandlungen stets die Erfahrung macht, daß er Sieger bleibt." (Gaveau, 1983). Wie, wenn diese konditionierte, durch Belohnung verstärkte Handlungskette am falschen "Objekt", an irgendeinem fliehenden Menschen abliefe? "Auf lange Sicht bewirkt die regelmäßige Möglichkeit, aggressive Impulse zu entladen, eine Art Training der Aggression. Das Tier wird aggressiver" (Eibl-Eibesfeld, 1978). Man fragt sich, ob das ein Ziel des Hundesports sein soll. Doch sicher nicht.
Aus: Hundepsychologie, Dorit Feddersen-Petersen, 1986, Seite 81.
Fehlbestand des Gutachtens ist die Gegenüberstellung anderer Ausbildungsmethoden mit gleichem oder ähnlichen Ergebnis, welche durch den Einsatz des E - Gerätes verdrängt wurden oder eine Alternative erhalten haben. Wie z.B.: Krallenhalsband, Würgehalsband, Einsatz der Gerte, Abschlagen (Abblocken) und Abtreten beim Verbellen, Einsatz der Wurfkette zum Ablassen, Zwangsapport am Pfahl und mit Doppelleine usw..
Der maßvolle Einsatz dieser Methoden führt ebenfalls zum Erfolg. Gerade jedoch der falsche Einsatz dieser Methoden hat die häufig dem E - Gerät zugewiesene Meidereaktion zur Folge. Der Einsatz des E- Gerätes erfolgt, fehlerhaft, erst dann wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, welche für sich schon negative Reaktionen manifestiert haben.
Speziell die beschriebenen eigenen Erfahrungen mit dem elektrisierenden Trainingshalsband lassen an der Fachkompetenz von Frau Dr.Feddersen-Petersen Zweifel aufkommen und haben für mich den Stellenwert der Tierquälerei.
Hier werden Hunde zu Testzwecken einem Schmerzreiz ausgesetzt, die diese nicht zuordnen können und somit in Panik versetzen muß. Jeder halbwegs erfahrene Hundeausbilder mit dem E - Gerät hätte diese Reaktion voraussagen können.
Es werden die Hunde mit etwa gleichem Alter beschrieben, welche sich zwischen 4 und 7 Jahre bewegen.
Hier ist doch ein wesentlicher Unterschied in der Erfahrungs- und Charakterentwicklung vorauszusetzen, welches sich auch im Ergebnis auswirkt.
Ohne Rücksicht auf die individuelle Sensibilität wird das Gerät zudem ohne Vorbereitung eingesetzt.
Lediglich bei einem Rottweilerrüde wurde das Gerätes nach eigenen Angaben im richtigen Augenblick eingesetzt.
Hier wird durch inkompetente Anwendung eines Ausbildungsmittels bewußt versucht ein von vorne herein feststehendes Ergebnis zurechtfertigen.
Für mich ein weiteres Beispiel des Selbstbetruges unserer Verbände.
Man kennt die Anwender, verschließt die Augen, um diese nicht zu verprellen und dann sagen zu können, bei uns wird damit nicht gearbeitet.
Wenn die Ausbildungshilfe solche immensen negativen Auswirkungen hervorruft, warum besitzen und setzen die Hundeführer dieses Gerät ein ?
Sind das alles bewußte Tierquäler ?
Warum wird insbesondere im Spitzensport mit hoch bewerteten Tieren das Gerät eingesetzt ?
Um den hochwertigen Spitzentieren Schaden zuzufügen ?
Offensichtlich sind auch unsere Leistungsrichter nicht in der Lage bei den Großveranstaltungen die verhaltensrelevanten Meidereaktionen einzuschätzen. Oder gibt es bei der richtigen Anwendung keine ?
Bewertungskriterien sind doch freudig, freies und im Schutzdienst selbstbewußtes Arbeiten der Hunde. Dies ist nach diesem Gutachten nicht erreichbar.
Wenn dieses Gerät verboten wird oder bleibt, wird es weiterhin in der Dunkelzone benutzt. Man sollte die Chance nutzen sich mit dem fachgerechten Einsatz des Gerätes auseinanderzusetzen und diesen zu fördern. Auf Seminaren wird die Ausbildung mit dem Krallenhalsband propagiert. Warum nicht den fachgerechten Einsatz des Gerätes zulassen und beschulen, um inkompetente Anwendung zu vermeiden.
Tierquälerei kann auf die verschiedenste Art und Weise praktiziert werden. Daran hält sich auch die Gesetzesvorlage und verbietet nicht den Einsatz des E-Gerätes generell sondern unter bestimmten Voraussetzungen, die auch für andere Hilfsmittel greifen.
Als zusätzlicher Ansatz sollte über verschiedene Prüfungskriterien, insbesondere den Apport, gesprochen werden, dessen höchstmögliche Bewertung nur durch Zwangsmanipulation zu Erreichen ist.
Ein knautschender triebvoller Hund erhält eine geringere Bewertung als der soldatisch korrekt arbeitende Hund.
Die mangelnde Freude in den Entwicklungsphasen wird zu Gunsten teilweiser unnatürlicher Übungsausführungen bei den Haltübungen (Sitz,Platz,Steh) begünstigt.
Die Fährtenarbeit erfordert heute mehr den fehlerlos die Sichtspur nicht verlassenden, als den lustvoll arbeitenden Hund.
Der arbeitsfreudige triebbeständige Hund muß noch mehr als bisher Vorteile in der Bewertung erlangen.